Neues Lexikon der Rechtsirrtümer: ‘Wer auffährt hat Schuld” und andere juristische Halbwahrheiten

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ISBN: 3548367720, 9783548367729

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Ralf Höcker3548367720, 9783548367729

Die Resonanz auf Ralf Höckers Lexikon der Rechtsirrtümer war überwältigend: Es gibt jedoch noch viel mehr weitverbreitete juristische Fehlannahmen, als der Fachmann sich träumen läßt. Sei es, daß manche sich von Schildern wie »Umtausch nur von original verpackter Ware« einschüchtern lassen oder daß man an den Straftatbestand des »Rufmords « glaubt. In bewährter Manier rückt Höcker diese und viele andere rechtliche Mißverständnisse zurecht.

Über den Autor:

Ralf Höcker, Jahrgang 1971, LL.M. (London) und Dr. jur., betreibt eine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Er berät Unternehmen und Künstler in Fragen des Medien-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts. Seit Sommer 2009 ist er Lehrbeauftragter an der Cologne Business School / EUFH Brühl.

Aus der Amazon.de-Redaktion

Der Paragrafendschungel ist ja als äußerst unübersichtliches Gelände bekannt, in dem vor allem Nichtjuristen gerne die Orientierung verlieren. Ralf Höcker warnt in seinem kurzweiligen Lexikon der Rechtsirrtümer vor Fallen und Holzwegen. Nützlicherweise beziehen sich die Irrtümer, die er gesammelt hat, größtenteils auf Gesetze, mit denen wir tagtäglich konfrontiert sind — von unseren Rechten als Konsumenten, über die Straßenverkehrsordnung bis hin zum Miet- und Arbeitsrecht. Zum Beispiel kann man hier lernen, dass man bloß nicht alles glauben soll, was auf irgendwelchen Schildern steht: Weder ist reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen (wenn sie Mängel aufweist), noch muss man sich an der Kasse in seine Einkaufstasche schauen lassen. Und auch Eltern haften nur für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Zu schmunzeln gibt es auch jede Menge. Zum Beispiel über die Tatsache, wie sehr Hollywoodfilme und Fernsehkrimis unsere Auffassung verfälscht haben, wie es in deutschen Gerichtssälen zugeht. Den Satz “Einspruch, euer Ehren!” wird man da genauso wenig erleben können wie mit Hämmerchen fuchtelnde Richter oder Zeugen im Kreuzverhör. Interessant auch, dass manche Gesetzesänderungen einfach nicht ins Alltagsverständnis der Bevölkerung vordringen. So würden die meisten behaupten, sie wüssten den Unterschied zwischen Mord und Totschlag, nämlich dass das eine geplant sei, das andere im Affekt geschehe. In Deutschland wurde diese Abgrenzung aber bereits 1941 abgeschafft (die neue, kompliziertere Unterscheidung erklärt der Autor natürlich auch), ohne dass sich dies jemals herumgesprochen hätte.
Ein großes Lob jedenfalls an Ralf Höcker: Er ist zwar Jurist, schreibt aber sehr viel verständlicher und unterhaltsamer, als man das von dieser Berufsgruppe gewohnt ist. Das ist eine der vielen Überraschungen, die dieses Lexikon der Rechtsirrtümer zu bieten hat. –Christian Stahl

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